Erwägungsgrund 6 32021D1357
Slowenien verlangt die persönliche Anwesenheit der betreffenden Fahrer bei allen Weiterbildungen. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Situation hätten die Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere wegen des Abstandsgebot, jedoch ausgesetzt bzw. erheblich eingeschränkt werden müssen.