Erwägungsgrund 5 32021D1357
Den von Slowenien übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis, der Eintrag des Vermerks mit dem harmonisierten Code „95“ der Union und die Erneuerung der Fahrerqualifizierungsnachweise in diesem Mitgliedstaat aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen über den 30. Juni 2021 hinaus undurchführbar bleiben.