Erwägungsgrund 3 32021D1357
Mit Schreiben vom 20. Mai 2021 stellte Slowenien einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 genannter Zeiträume. Slowenien hat am 21. Mai und 7. Juni 2021 zusätzliche Informationen zur Untermauerung seines Antrags vorgelegt.