Beschluss (EU) 2021/1765 des Rates vom 5. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2026 in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Fischerei zu vertreten ist
Das Europäische Parlament ist gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV unverzüglich und umfassend zu unterrichten
Erwägungsgrund 10 32021D1765
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