Erwägungsgrund 5 32021D1765
In Artikel 508 des Handels- und Kooperationsabkommens sind die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Sonderausschusses für Fischerei in nicht erschöpfender Weise aufgeführt.
In Artikel 508 des Handels- und Kooperationsabkommens sind die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Sonderausschusses für Fischerei in nicht erschöpfender Weise aufgeführt.