Beschluss (EU) 2021/430 des Rates vom 5. März 2021 über im Namen der Europäischen Union auf dem 14. Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege vom 7. bis 12. März 2021 in Kyoto (Japan) zur Erklärung von Kyoto „Die Verbrechensverhütung, die Strafrechtspflege und die Rechtsstaatlichkeit voranbringen: Auf dem Weg zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu vertretenden Standpunkt
Die Erklärung von Kyoto wird den bestehenden internationalen Rechtsrahmen stärken und die Grundlage für weitere Maßnahmen auf Unionsebene in Bezug auf verschiedene Kriminalitätsbereiche bilden. Daher ist es angezeigt, die Annahme der Erklärung von Kyoto auf dem Kongress zu billigen.
Erwägungsgrund 10 32021D0430
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