Erwägungsgrund 9 32021D0430
Es ist zweckmäßig, den in der VN-Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege, im Wirtschafts- und Sozialrat der VN (Ecosoc) und in der VN-Generalversammlung im Hinblick auf die Erklärung von Kyoto im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Erklärung von Kyoto Einfluss auf das neue Globale Programm des UNODC haben wird und außerdem den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich beeinflussen kann, insbesondere die vorgeschlagene Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit.