Erwägungsgrund 7 32021D0430
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sind bestrebt, bei der internationalen Verbrechensbekämpfung eine führende Rolle zu spielen. Die dringende Notwendigkeit, gegen grenzüberschreitende Straftaten vorzugehen, ist während der COVID-19-Pandemie noch deutlicher zutage getreten. Kriminelle und organisierte kriminelle Gruppen auf der ganzen Welt haben sich die COVID-19-Pandemie zunutze gemacht, was zeigt, dass die Koordinierung und die Zusammenarbeit sowohl bei der Verbrechensverhütung und als auch in der Justiz von größter Bedeutung sind.