Erwägungsgrund 2 32021D0430
Mit der Erklärung von Kyoto wird der Rahmen für die Politik der VN im Bereich Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Sie nimmt Bezug auf den Zusammenhang zwischen Entwicklung einerseits und Rechtsstaatlichkeit und der Notwendigkeit wirksamer Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung andererseits, auf die Bedeutung des Voranbringens der Verbrechensverhütung, einschließlich faktengestützter Verbrechensverhütung, auf die Weiterentwicklung der Strafjustizsysteme sowie auf die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und der technischen Unterstützung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Kriminalität, einschließlich des Terrorismus und aufkommender Formen von Kriminalität wie solcher, die Auswirkungen auf die Umwelt haben.