Beschluss (EU) 2021/430 des Rates vom 5. März 2021 über im Namen der Europäischen Union auf dem 14. Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege vom 7. bis 12. März 2021 in Kyoto (Japan) zur Erklärung von Kyoto „Die Verbrechensverhütung, die Strafrechtspflege und die Rechtsstaatlichkeit voranbringen: Auf dem Weg zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte von ihren Mitgliedstaaten, die an dem Kongress teilnehmen, einvernehmlich vorgetragen werden. Getreu der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit müssen die Mitgliedstaaten der Union diesen Standpunkt in den aufeinanderfolgenden Phasen der Verabschiedung der Erklärung von Kyoto verteidigen —
Erwägungsgrund 13 32021D0430
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