Erwägungsgrund 12 32022D1211
Gemäß Artikel 5 des Protokolls Nr. 13 wurden die Daten, auf denen die Bewertung der Erfüllung der Konvergenzkriterien beruht, von der Kommission zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsdaten wurden von der Kommission zur Verfügung gestellt, nachdem die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates bis zum 1. April 2022 die entsprechenden Angaben übermittelt hatten.