Erwägungsgrund 8 32022D1211
Gemäß Artikel 1 des Protokolls Nr. 13 über die dem AEUV beigefügten Konvergenzkriterien bedeutet das in Artikel 140 Absatz 1 erster Gedankenstrich AEUV genannte Kriterium der Preisstabilität, dass ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweist, die um nicht mehr als 1 1/2 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener — höchstens drei — Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Für das Kriterium der Preisstabilität wird die Inflation nach dem Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen, der in der Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates definiert ist. Um zu bewerten, ob das Preisstabilitätskriterium als erfüllt anzusehen ist, wird die Inflation in den einzelnen Mitgliedstaaten als prozentuale Änderung des arithmetischen Mittels von zwölf Monatsindizes gegenüber dem arithmetischen Mittel der zwölf Monatsindizes der Vorperiode gemessen. In den Berichten der Kommission und der EZB wurde ein als einfaches arithmetisches Mittel der Inflationsraten der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten plus 1,5 Prozentpunkte berechneter Referenzwert herangezogen. In dem Zwölfmonatszeitraum bis einschließlich April 2022 wurde der Referenzwert für die Inflation als 4,9 % berechnet, wobei Frankreich, Finnland und Griechenland mit Inflationsraten von 3,2 %, 3,3 % bzw. 3,6 % die drei preisstabilsten Mitgliedstaaten waren. Es ist gerechtfertigt, die Länder, deren Inflationsrate nicht als aussagekräftiger Richtwert für andere Mitgliedstaaten gelten kann, von den Ländern mit der besten Leistung bei der Preisstabilität auszuschließen. Derartige Ausreißer wurden in der Vergangenheit in den Jahren 2004, 2010, 2013, 2014 und 2016 festgestellt. Gegenwärtig ist es gerechtfertigt, Malta und Portugal von den preisstabilsten Mitgliedstaaten auszuschließen — im April 2022 betrugen die durchschnittlichen Inflationsraten über 12 Monate für Malta und Portugal jeweils 2,1 % bzw. 2,6 % und 4,4 % für das Euro-Währungsgebiet. Für die Berechnung des Referenzwerts werden Malta und Portugal durch Finnland und Griechenland, die Mitgliedstaaten mit den nächstniedrigsten durchschnittlichen Inflationsraten, ersetzt.