Erwägungsgrund 14 32022D1211
Auf der Grundlage der Berichte der Kommission und der EZB zu der Frage, inwieweit Kroatien seinen Verpflichtungen bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion bereits nachgekommen ist, ist festzustellen, dass hinsichtlich der Erfüllung der in den vier Gedankenstrichen des Artikels 140 Absatz 1 AEUV genannten Konvergenzkriterien durch Kroatien:die durchschnittliche Inflationsrate Kroatiens im Zwölfmonatszeitraum bis einschließlich April 2022 bei 4,7 % und damit unter dem Referenzwert lag; sie dürfte auch in den kommenden Monaten unter dem Referenzwert bleiben; zu Kroatien kein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vorliegt; Kroatien seit dem 10. Juli 2020 Mitglied des WKM II ist und im zweijährigen Bewertungszeitraum der Wechselkurs der Kuna (HRK) keinen starken Spannungen ausgesetzt war, und Kroatien den bilateralen Leitkurs seiner Währung gegenüber dem Euro nicht von sich aus abgewertet hat und im Zwölfmonatszeitraum bis einschließlich April 2022 der langfristige Zinssatz in Kroatien bei durchschnittlich 0,8 % und damit deutlich unter dem Referenzwert lag.