Erwägungsgrund 11 32022D2198
Die von Vanuatu praktizierten Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren stellen nach wie vor ein erhöhtes Risiko für die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten sowie eine Umgehung des Verfahrens der Union für Kurzaufenthaltsvisa und der damit verbundenen Bewertung der Sicherheits- und Migrationsrisiken dar. Da Vanuatu nicht bereit ist, in Bezug auf diese Gegebenheiten Abhilfe zu schaffen, sollte der Beschluss (EU) 2022/366 aufgehoben und die Anwendung des Abkommens für alle Staatsangehörigen Vanuatus vollständig ausgesetzt werden.