Erwägungsgrund 7 32022D2198
Folglich wurde die Anwendung des Abkommens mit dem Beschluss (EU) 2022/366 des Rates teilweise ausgesetzt. Die Aussetzung beschränkt sich auf gewöhnliche Reisepässe, die von Vanuatu ab dem 25. Mai 2015 ausgestellt wurden, das heißt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein deutlicher Anstieg der positiv beschiedenen Anträge im Rahmen der Staatsbürgerschaftsregelungen Vanuatus für Investoren zu verzeichnen war.