Erwägungsgrund 8 32022D2198
Zwar wurde das Abkommen mit dem Beschluss (EU) 2022/366 teilweise ausgesetzt, doch musste eine Aussetzung auch auf Ebene des Unionsrechts vorgesehen werden. Daher erließ die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates am 27. April 2022 die Durchführungsverordnung (EU) 2022/693, mit der die Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige Vanuatus, die Inhaber eines gewöhnlichen, von Vanuatu ab dem 25. Mai 2015 ausgestellten Reisepasses sind, für einen Zeitraum von neun Monaten, vom 4. Mai 2022 bis zum 3. Februar 2023, ausgesetzt wurde.