Erwägungsgrund 6 32022D2198
Im Austausch zwischen der Kommission und den vanuatuischen Behörden vom Oktober 2017, November 2019, Juni 2020 und März 2021 äußerte die Kommission ernste Bedenken hinsichtlich der Staatsbürgerschaftsregelungen Vanuatus für Investoren, insbesondere hinsichtlich der Verleihung der Staatsbürgerschaft an in Interpol-Datenbanken erfasste Personen, des fehlenden Erfordernisses eines physischen Aufenthalts oder Wohnsitzes in Vanuatu, der kurzen Bearbeitungszeiten im Rahmen der Regelungen sowie des Fehlens eines systematischen Informationsaustauschs mit dem Herkunftsland des Antragstellers oder dem Land, in dem dieser zuvor seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte, und warnte die Regierung Vanuatus, dass die Visumpflicht wieder eingeführt werden könnte, falls die Bedenken nicht ausgeräumt würden. Die von Vanuatu gelieferten Erklärungen konnten diese Bedenken nicht ausräumen.