Erwägungsgrund 10 32023D1599
Der Leiter der zivilen Führungs- und Kontrollzelle sollte in Bezug auf die zivile Säule der Mission dieselben Aufgaben wahrnehmen wie der Missionsleiter einer zivilen GSVP-Mission. Der Leiter der militärischen Führungs- und Kontrollzelle sollte in Bezug auf die militärische Säule der Mission dieselben Aufgaben wahrnehmen wie der Befehlshaber der Missionseinsatzkräfte einer militärischen GSVP-Mission.