Beschluss (EU) 2023/1810 der Kommission vom 19. September 2023 über einen Antrag auf erweiterte Kumulierung zwischen Kambodscha und Vietnam im Einklang mit Artikel 56 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in Bezug auf die Ursprungsregeln im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für bestimmte, bei der Herstellung von Fahrrädern verwendete Vormaterialien oder Teile
Nach Artikel 56 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 können begünstigte Länder des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Europäischen Union eine erweiterte Kumulierung mit einem Land beantragen, mit dem die Union ein Freihandelsabkommen nach Artikel XXIV des geltenden Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) geschlossen hat.
Erwägungsgrund 1 32023D1810
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