Erwägungsgrund 12 32023D1810
Die Europäische Kommission wird die Entwicklung der Einfuhren, die sich aus der Kumulierung ergeben, im Einklang mit diesem Beschluss überwachen —
Die Europäische Kommission wird die Entwicklung der Einfuhren, die sich aus der Kumulierung ergeben, im Einklang mit diesem Beschluss überwachen —