Erwägungsgrund 9 32023D1810
Angesichts der obigen Ausführungen sollte Kambodscha die Möglichkeit eingeräumt werden, für die Herstellung von Fahrrädern der HS-Positionen 87.11 und 87.12 die erweiterte Kumulierung auf bestimmte, bei der Herstellung von Fahrrädern verwendete Vormaterialien oder Teile der HS-Kapitel 32, 38, 39, 40, 48, 49, 73, 74, 76, 83, 85 und 87 anzuwenden. Aufgrund der Tatsache, dass die beantragten Waren der Position 95.03 bereits zollfrei sind, wird diese Position nicht in den vorliegenden Beschluss aufgenommen.