Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:
In Artikel 7 werden folgende Absätze angefügt:
In Artikel 13 wird folgender Absatz angefügt: „Die in Artikel 7 Absätze 8 und 9 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 7 Absätze 1, 2 und 3 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.“
In Artikel 7 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 erhält folgende Fassung:
In Artikel 7 wird folgender Absatz angefügt:
Der Beschluss (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.