Erwägungsgrund 12 32023D2898
Um einen Standpunkt der Union zur Genehmigung von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens sowie zur Ausarbeitung solcher Rechtsakte in der WZO nach Ende der Geltungsdauer des Beschlusses (EU) 2020/1707 am 31. Dezember 2023 aufrechtzuerhalten, sollte der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2024 gelten und daher umgehend in Kraft treten —