Erwägungsgrund 8 32023D2898
Angesichts des sich wandelnden und hochtechnischen Charakters der Einreihung von Waren im Rahmen des HS-Übereinkommens, des beträchtlichen Volumens von Fragen, die bei den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des HSC behandelt werden, und dem kurzen Zeitrahmen, der für die Prüfung der vom WZO-Sekretariat und von Vertragsparteien zur Vorbereitung der Sitzungen des HSC vorgelegten Unterlagen zur Verfügung steht, sowie der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, beim Standpunkt der Union die neuen Informationen, die vor oder in diesen Sitzungen vorgelegt werden, zu berücksichtigen und wirksam danach zu handeln, sollten die erforderlichen Schritte für die Festlegung des Standpunktes der Union gemäß dem in Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union festgelegt werden.