Erwägungsgrund 5 32023D2898
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der WZO zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des HS-Übereinkommens festzulegen, da die in Rede stehenden, vom HSC ausgearbeiteten Beschlüsse geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates, maßgeblich zu beeinflussen.