Erwägungsgrund 4 32023D2898
Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 4 des HS-Übereinkommens genehmigt der WZO-Rat, wenn ihm eine Frage nach Artikel 8 Absatz 2 vorgelegt wird, die betreffenden Erläuterungen, Einreihungsavise, sonstigen Stellungnahmen oder Empfehlungen, sofern nicht ein Mitgliedstaat des WZO-Rates, der Vertragspartei des HS-Übereinkommens ist, beantragt, sie insgesamt oder teilweise zur erneuten Prüfung an den HSC zurückzuverweisen.