Erwägungsgrund 11 32023D0375
Angesicht der extremen Herausforderungen, mit denen Litauen konfrontiert ist, sollte die Befreiung von Einfuhren, die zwischen dem 12. August 2021 und dem 31. Juli 2022 erfolgt sind, von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer gemäß dem Antrag Litauens vom 6. Juni 2022 gewährt werden.