Erwägungsgrund 7 32023D0375
Die humanitäre Krise, die die dringende Unterstützung durch die anderen Mitgliedstaaten und Drittländer erforderlich macht, um eine hohe Zahl an Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die die Grenze zwischen Litauen und Belarus unerlaubt überschritten haben, sowie Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, insbesondere im Herbst und Winter zu schützen, sowie die extremen Herausforderungen, mit denen Litauen durch diese Krise konfrontiert ist, stellen eine Katastrophe im Sinne von Kapitel XVII Abschnitt C der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und von Titel VIII Kapitel 4 der Richtlinie 2009/132/EG dar.