Erwägungsgrund 3 32023D0375
Am 13. Oktober 2021 beantragte Litauen, Gegenstände, die zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die Grenze zwischen Litauen und Belarus unerlaubt überschritten hatten, sowie an Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, nach Litauen eingeführt wurden, von den Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer zu befreien; dieser Antrag wurde am 15. April 2022 und am 6. Juni 2022 geändert.