Erwägungsgrund 10 32023D0567
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist ADB-BUTINACA (IUPAC-Bezeichnung: N-[1-(Aminocarbonyl)-2,2-dimethylpropyl]-1-butyl-1H-indazol-3-carboxamid) ein von Indazol abgeleitetes synthetisches Cannabinoid mit S-Enantiomer als Wirkstoff (CAS-Nr.: 2682867-55-4). ADB-BUTINACA hat keinen therapeutischen Nutzen und ist auch nicht als Arzneimittel zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass ADB-BUTINACA missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, ADB-BUTINACA in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.