Erwägungsgrund 16 32023D0567
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Etazen (IUPAC-Bezeichnung: 2-[(4-Ethoxyphenyl)methyl]-N,N-diethyl-1H-benzimidazol-1-ethanamin) ein von Benzimidazol abgeleitetes synthetisches Opioid, das chemisch-strukturelle und pharmakologische Ähnlichkeiten mit Stoffen in Anhang I (Übereinkommen über Suchtstoffe) wie Clonitazen, Etonitazen und Isotonitazen aufweist. Etazen wurde auf seine analgetischen Eigenschaften geprüft, ein medizinischer Nutzen ist jedoch nicht bekannt. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Etazen missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Etazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.