Erwägungsgrund 9 32023D0567
Alle vom Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit (im Folgenden „Sachverständigenausschuss“) überprüften und von der WHO zur Aufnahme in die Anhänge empfohlenen Stoffe werden nach der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht („EBDD“) als neue psychoaktive Substanzen überwacht.