Erwägungsgrund 13 32023D0567
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Protonitazen (IUPAC-Bezeichnung: N,N-Diethyl-5-nitro-2-[(4-propoxyphenyl)methyl]-1-H-benzimidazol-1-ethanamin) ein Benzimidazol-Opioid. Protonitazen wurde zunächst als Alternative zu Morphin synthetisiert, es gibt jedoch keine zugelassene therapeutische Verwendung von Protonitazen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Protonitazen missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Protonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.