Erwägungsgrund 7 32023D0567
Die Union ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe oder des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus ohne Stimmrecht in der Suchtstoffkommission, in der im März 2023 12 EU-Mitgliedstaaten stimmberechtigte Mitglieder sind. Der Rat muss diese Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union bezüglich der Aufnahme von Stoffen in die Anhänge der genannten Übereinkommen vorzutragen, da diese Entscheidungen in die Zuständigkeit der Union fallen.