Erwägungsgrund 25 32023D0567
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Alpha-PiHP (α-PiHP, IUPAC-Bezeichnung: 4-Methyl-1-phenyl-2-(pyrrolidin-1-yl)pentan-1-on) ein synthetisches Cathinon. Alpha-PiHP hat keinen bekannten therapeutischen Nutzen und ist auch nicht als Arzneimittel zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Alpha-PiHP missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, alpha-PiHP in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.