Beschluss (EU) 2023/568 des Rates vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Durch die Änderung könnten Fluggäste und Besatzungen eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in ihrem aufgegebenen Gepäck mitführen, was laut ICAO-Dokument 9284 aufgrund einer Anforderung verboten ist, der zufolge Geräte mit Lithiumzellen oder -batterien in aufgegebenem Gepäck ausgeschaltet sein müssen.
Erwägungsgrund 13 32023D0568
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