Beschluss (EU) 2023/568 des Rates vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Der im Namen der Union auf der 228. Tagung des ICAO-Rates oder einer darauffolgenden Tagung zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Annahme der im Rundschreiben 2021/41 dargelegten Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago sollte darin bestehen, diese Änderung zu unterstützen und sie vollumfänglich einzuhalten. Dieser Standpunkt sollte von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam im Interesse der Union zum Ausdruck gebracht werden.
Erwägungsgrund 7 32023D0568
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