Beschluss (EU) 2023/568 des Rates vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Es ist angebracht, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da sich die vorgeschlagenen Änderungen an ICAO-Dokument 9284 unmittelbar auf die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission auswirken würden, in denen ausdrücklich auf jenes ICAO-Dokument Bezug genommen wird, und sie daher geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 14 32023D0568
Erwägungsgrund 14 32023D0568Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen