Erwägungsgrund 7 32024D1102
Es ist zweckmäßig, den im Sonderausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Sonderausschusses für die Union verbindlich sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Sonderausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Sonderausschusses für die Union verbindlich sein wird.