Erwägungsgrund 8 32024D1102
Zur Überwachung der Durchführung des Abkommens, einschließlich der Leitlinien des Sonderausschusses, sollte der Standpunkt der Union weiter präzisiert werden, wenn die Arbeitsvereinbarungen und die Verwaltungsvereinbarungen vor ihrem Abschluss dem Sonderausschuss zur Prüfung vorgelegt werden. Sofern die Arbeitsvereinbarungen und die Verwaltungsvereinbarungen mit dem Abkommen und dem Standpunkt der Union in der Fassung des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Beschlusses des Sonderausschusses im Einklang stehen, sollte es möglich sein, im Sonderausschuss im Namen der Union eine befürwortende Haltung zum Ausdruck zu bringen. Um die regelmäßige und umfassende Einbeziehung des Rates und seiner Vorbereitungsgremien zu gewährleisten, sollten die im Beschluss (EU) 2021/689 festgelegten Verfahren Anwendung finden —