Erwägungsgrund 10 32024D1167
Da die ursprünglichen Gründe und Ziele der PRIMA nach wie vor gültig sind, insbesondere vor dem Hintergrund des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der die bereits anfälligen Agrarmärkte im südlichen Mittelmeerraum weiter destabilisiert hat, weshalb der Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen für die Gesellschaften im Mittelmeerraum noch vordringlicher wird, und da die Zwischenbewertung der Kommission zu dem Schluss kam, dass die PRIMA ein erfolgreiches Instrument mit einem Mehrwert für die Union ist, sollte die Union weiterhin finanzielle Unterstützung leisten, damit die PRIMA bis 2027 FuI-Maßnahmen im Rahmen desselben thematischen Bereichs finanzieren kann, und die PRIMA mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Union und mit den an den MFR angepassten Programmplanungszyklen der FuI-Programme in Einklang bringen. Darüber hinaus sollte die Gesamtlaufzeit der PRIMA bis 2031 verlängert werden, um die vollständige Durchführung der geförderten FuI-Maßnahmen zu ermöglichen.