Erwägungsgrund 18 32024D1167
Um die Ziele der PRIMA zu erreichen, sollte der Gesamtbeitrag der teilnehmenden Länder mindestens so hoch sein wie der Finanzbeitrag der Union. Die teilnehmenden Länder sollten daher ihren Beitrag an denjenigen der Union im Rahmen von „Horizont Europa“ gemäß dem in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/695 dargelegten Grundsatz anpassen. Um sicherzustellen, dass dieser Grundsatz ordnungsgemäß eingehalten wird, sollten nur Beiträge der teilnehmenden Länder berücksichtigt werden, die nach dem 31. Dezember 2024 geleistet werden.