Erwägungsgrund 19 32024D1167
Um ihr fortgesetztes Engagement für die Ziele der PRIMA, die im Rahmen von „Horizont Europa“ finanziert werden, und für ihre neuen Verpflichtungen gemäß den Verordnungen (EU) 2021/695 und (EU, Euratom) 2018/1046 zu gewährleisten, sollten Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon und Marokko die neuen Bedingungen, die sich aus diesem Beschluss ergeben, förmlich annehmen, indem sie mit der Union Abkommen in Form eines Briefwechsels schließen, die die mit ihnen geschlossenen bestehenden internationalen Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ändern und ergänzen. Dies sollte ohne Einfluss auf ihre Teilnahme an PRIMA-Tätigkeiten bleiben, die im Rahmen von Horizont 2020 finanziert werden.