Erwägungsgrund 15 32024D1167
Der Beschluss (EU) 2017/1324 sollte mit den Zielen und den FuI-Prioritäten von „Horizont Europa“ sowie mit den allgemeinen Grundsätzen und Bedingungen gemäß Artikel 10 und Anhängen III und VI der Verordnung (EU) 2021/695 im Einklang stehen. Daher ist es erforderlich, dass sich mindestens 40 % der Mitgliedstaaten an der verlängerten PRIMA beteiligen. Darüber hinaus sollte die PRIMA in einem der prioritären Bereiche für institutionalisierte europäische Partnerschaften tätig sein, und alle teilnehmenden Länder sollten ihr langfristiges finanzielles Engagement zum Ausdruck bringen. Diese Bedingungen sind bereits erfüllt, da die derzeitige Beteiligungsquote der Mitgliedstaaten 41 % beträgt, die PRIMA in den prioritären Bereich Partnerschaftsbereich 5 „Nachhaltige, inklusive und kreislauforientierte biobasierte Lösungen“ von Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/695 fällt und die teilnehmenden Länder ihr langfristiges finanzielles Engagement für die PRIMA erklärt haben.