Erwägungsgrund 21 32024D1167
Unter Berücksichtigung der Ziele der PRIMA sollten Einrichtungen mit Sitz in Drittländern, die nicht zu den teilnehmenden Ländern gehören, berechtigt sein, eine Finanzierung für bestimmte im PRIMA-Jahresarbeitsprogramm vorgesehene Aufforderungsthemen zu beantragen. Es sollten alle geeigneten Maßnahmen, einschließlich vertraglicher Maßnahmen, getroffen werden, um die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen. Zu diesem Zweck sollten Abkommen über Wissenschaft und Technologie mit Drittländern geschlossen werden, in denen solche Einrichtungen ansässig sind.