Erwägungsgrund 20 32024D1167
Der finanzielle Gesamtbeitrag der Union zur PRIMA sollte als Höchstbetrag festgelegt werden. Es sollte möglich sein, dass gemäß Artikel 16 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/695 der Finanzbeitrag der Union zur PRIMA aus „Horizont Europa“ um solche Beiträge von mit „Horizont Europa“ assoziierten Drittländern erhöht wird. Voraussetzung dafür sollte sein, dass der Finanzbeitrag der teilnehmenden Länder mindestens dem Gesamtbetrag, um den der Beitrag der Union erhöht wird, entspricht.