Erwägungsgrund 24 32024D1167
Die Kommission sollte regelmäßig die Erfüllung der von den teilnehmenden Ländern eingegangenen Verpflichtungen bewerten, kann im Anschluss an solche Bewertungen, soweit erforderlich, die teilnehmenden Länder und die PRIMA-IS einbeziehen, und sollte die Möglichkeit haben, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.