Erwägungsgrund 9 32021D2243
Zur Bewältigung von IT-Sicherheitsvorfällen gemäß Artikel 15 des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 kann die Generaldirektion Informatik mit dem Reaktionsteam für Cyberangriffe (Cyber Attack Response Team) der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit Informationen austauschen.