Erwägungsgrund 11 32024D1246
Gemäß Artikel 56 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE hat der Gouverneursrat der EBWE bei allen Mitgliedern der EBWE angefragt, ob sie die vorgeschlagenen Änderungen annehmen.
Gemäß Artikel 56 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE hat der Gouverneursrat der EBWE bei allen Mitgliedern der EBWE angefragt, ob sie die vorgeschlagenen Änderungen annehmen.