Erwägungsgrund 9 32024D1246
Im Einklang mit der bestehenden Praxis sollte die EBWE vor der Billigung der Aufnahme eines neuen Einsatzlandes eine detaillierte technische Bewertung der wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen in dem betreffenden Land durchführen, dazu zählen eine Bewertung der Frage, ob sich dieses Land zu den in Artikel 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE verankerten Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennt, eine Bewertung der noch unbewältigten Probleme des Übergangs und eine Prüfung der Tätigkeit anderer internationaler Finanzinstitutionen in dem betreffenden Land und der Prioritäten in dem Sinne, wie sich die einzigartigen Kenntnisse und Fähigkeiten der EBWE am besten einbringen lassen. Eine solche Bewertung sollte unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass ein neues Land die Mitgliedschaft in der EBWE und den Status eines Einsatzulandes beantragt und dieser Antrag anschließend vom Gouverneursrat der EBWE gebilligt wird.